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Hormayrgasse 53,

1170 Wien

COVID-19 | wichtige Links für Selbstständige in Musik und Kreativ/Kulturwirtschaft

Autorenbild: The Nest | Patricia ZieglerThe Nest | Patricia Ziegler

Aktualisiert: 24. Mai 2020


In unserem Musik-Space "The Nest" herrscht Stille. Keiner da und das ist auch gut so. Veranstaltungsverbote, Social Distancing und Co. sind ernstzunehmende Maßnahmen um unsere Mitmenschen von dem derzeit grassierenden COVID-19 zu schützen. Als bitterer Beigeschmack passiert es nun, dass Musiker*innen, Künstler*innen und so viele mehr der Kultur- und Kreativbranche unter der Situation leiden. Wir wollen unseren Beitrag leisten und haben hier einen Mikro-Guide für unsere kreativen Kakadus und musikalischen Meiserln gebastelt wo ich schnell sehen könnt wo ihr Förderung, Support oder Infos zu eurem Problem bzgl Corona finden könnt! Stand 04.05.2020 Wir geben uns Mühe aber es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte schreibt uns gern auf contact(at)inthenest.space wenn euch noch wichtige Links einfallen! UPDATE: Härtefallfonds Phase 2 Änderungen

1. MUSIK/KUNST | |  2. MEDIEN (LITERATUR, FILM,BILD) | | 3. SELBSTSTÄNDIGE allgm.


 



1. MUSIK, KUNST & COVID-19


Tour abgesagt oder großer Ausfall oder Verschiebung von Gigs? Hier sind Links die dir in schwerwiegenden Situationen weiterhelfen können: -Härtefallfonds Phase 2 (WKO, Bundesregierung) Einreichung auch als Neue Selbstständige möglich. Seit Montag 04.05. ist eine Einreichung mit der neuen Regelung möglich die Verbesserung für viele Selbstständige verspricht. Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.

  • Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500 Euro pro Monat – für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten oder bei denen die errechnete Förderhöhe weniger als 500 Euro ergeben würde.

  • Jungunternehmer, die ab 1.1.2018 (bisher 1.1.2020) gegründet haben, können auch ohne Einkommensteuerbescheid pauschal 500 Euro beantragen.

  • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.

  • COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sie werden bei der Förderhöhe ebenso berücksichtigt wie Nebeneinkünfte.

  • Bei Förderungen bis 500 Euro erfolgt im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Anrechnung von Auszahlungsbeträgen aus der Phase 1 mehr.


-Arbeitsstipendium (MA7) *ABGESCHLOSSEN* Die Stadt Wien Kultur bietet aus aktuellem Anlass freischaffenden Künstlerinnen oder Künstlern und freiberuflichen Wissenschafterinnen oder Wissenschaftern mit Hauptwohnsitz in Wien ab sofort die Möglichkeit, sich für einmalige Arbeitsstipendien in der Höhe von maximal 3.000 Eurozu bewerben. Einreichung endete 29.04. und wird bis Mai ausgewertet! https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/arbeitstipendium.html?fbclid=IwAR17GiIF6T4nquxVRb_glN-ooEyMhH7J0b9qLY4ItWCkpBjyV3nCyrCzdmo

-Künstlersozialversicherungsfonds (Ksvf)

"Einnahmenausfälle aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus" Für alljene die den Härtefallfond NICHT in Anspruch nehmen können. Ist ebenso in 2 Phasen geteilt. Erste Phase 500-1000 Euro. Die zweite Phase ist in Vorbereitung. mehr Infos bald unter https://www.ksvf.at/covid-19.html


- AKM & austromechana, SKE (AQUAS) | Kulturkatastrophenfond

Hilfe für AKM/austromechana gemeldete Komponistinnen und Komponisten in bedrohlichen Notsituationen oder in wirtschaftlicher Illiquidität durch die aktuellen Coronavirus-Konzertabsagen durch

zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für den wirtschaftlichen Weiterbestand. Diese Darlehen an UrheberInnen und Verlage werden einmalig gewährt, zinsfrei, und sind rückzahlbar ab 6 Monate nach Inkraftsetzung der behördlichen Erlässe und Verordnungen (Oktober 2020) in höchstens 15 Monatsraten.

dienen der Abwendung bedrohlicher sozialer Not und der finanziellen Sicherung der Existenz. Die Zuschüsse gelten ausdrücklich nicht der Kompensation entgangener Gewinne. Die Unterstützung ist auch nur dann zu bewilligen, wenn die bereits angefallenen Kosten nicht von dritter Seite getragen werden.

Mehr Infos in der Formularen (Links) und unter https://www.ske-fonds.at/



- OESTIG, LSG | Kulturkatastrophenfond

Die OESTIG richtet im Auftrag der LSG-Interpreten für die Gruppe der Interpreten einen „Fonds” ein, der aus SKE-Mitteln gespeist wird. LSG-Interpret*innen können die 2 Formulare per Mail zuschicken.



- SVS Sozialversicherung

Stundungen, Ratenzahlungen, die Herabsetzung von Beitragsgrundlagen und eine Nachsicht von Verzugszinsen können online beantragt werden. | LINK



- ifpi, VTMÖ | Label Hilfsprogramm Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft – ifpi Austria – startet heute in Zusammenarbeit mit dem Indie-Verband VTMÖ ein Hilfsprogramm für heimische Musiklabels und dotiert dieses mit bis zu 1,0 Millionen Euro. Die konkreten Förderbedingungen werden gerade ausgearbeitet und in den nächsten Tagen auf http://www.lsg.at/label.html veröffentlicht.


 


2. MEDIEN & COVID-19


- VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH Zuschüsse für Bezugsberechtigte der VAM bei außergewöhnlicher Belastung (soz. Notfälle): Detailinformationen unter: https://www.vam.cc/pflichtveroeffentlichungen/soziale-und-kulturelle-einrichtungen-ske/ - VDFS Verwertungsgesellschaft für Filmschaffende 

Die VdFS, Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden hat in den SKE-Richtlinien eine neue Covid-19 (Coronavirus)-Notfallsklausel verankert, um soziale Notfälle, die durch Verdienstentgänge aufgrund von abgesagten Filmproduktionen bzw. sonstigen stornierten Aufträgen entstehen, abfedern zu können. Die Notfallklausel sieht vor, dass eine einmalige Unterstützungsleistung (Zuschuss) bis zu max. EUR 4.500,-  für das Kalenderjahr 2020 auch dann zugesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in aufgrund der Folgen des Coronavirus in wirtschaftliche Not gerät.


- Sonderfonds der Literar Mechana für Autor*innen und Übersetzer*innen

Die Literar-Mechana hat einen Sonderfonds mit einer Million Euro aus den SKE-Mitteln eingerichtet und leistet für bisherige Mitglieder Zuschüsse zu Honorarausfällen bei ersatzlos ausgefallenen Veranstaltungen. Die Einreichung ist formlos unter der Adresse rauch@literar.at (Frau Petra Rauch-Schmithausen) mit Angabe der ausgefallenen Veranstaltung(en) und Honorare sowie Angaben zur Notlage möglich. Honorarausfälle im größeren finanziellen Ausmaß können nicht kompensiert werden. Unterstützungen sind sofort möglich.


- Bildrecht | Unterstützung Die Bildrecht steht ihren Mitgliedern in einem besonderen Maße mit Sondermitteln aus dem SKE-Fonds zur Verfügung! KünstlerInnen und Kreative, die aufgrund der Corona-Krise in außerordentliche wirtschaftliche Bedrängnis geraten, können finanzielle Unterstützung beantragen. https://www.bildrecht.at/news/corona-virus-notma%C3%9Fnahmen-der-bildrecht/


- SVS Sozialversicherung

Stundungen, Ratenzahlungen, die Herabsetzung von Beitragsgrundlagen und eine Nachsicht von Verzugszinsen können online beantragt werden. | LINK -Härtefallfonds Phase 2 (WKO, Bundesregierung)

Einreichung auch als Neue Selbstständige möglich. Seit Montag 04.05. ist eine Einreichung mit der neuen Regelung möglich die Verbesserung für viele Selbstständige verspricht.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.


  • Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500 Euro pro Monat – für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten oder bei denen die errechnete Förderhöhe weniger als 500 Euro ergeben würde.

  • Jungunternehmer, die ab 1.1.2018 (bisher 1.1.2020) gegründet haben, können auch ohne Einkommensteuerbescheid pauschal 500 Euro beantragen.

  • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.

  • COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sie werden bei der Förderhöhe ebenso berücksichtigt wie Nebeneinkünfte.

  • Bei Förderungen bis 500 Euro erfolgt im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Anrechnung von Auszahlungsbeträgen aus der Phase 1 mehr.



 


3. SELBSTSTÄNDIG & COVID-19

Einzelunternehmer*innen oder Kleinunternehmer*innen können hier um Unterstützung ansuchen

-Härtefallfonds Phase 2 (WKO, Bundesregierung)

Einreichung auch als Neue Selbstständige möglich. Seit Montag 04.05. ist eine Einreichung mit der neuen Regelung möglich die Verbesserung für viele Selbstständige verspricht. Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.

  • Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500 Euro pro Monat – für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten oder bei denen die errechnete Förderhöhe weniger als 500 Euro ergeben würde.

  • Jungunternehmer, die ab 1.1.2018 (bisher 1.1.2020) gegründet haben, können auch ohne Einkommensteuerbescheid pauschal 500 Euro beantragen.

  • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.

  • COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sie werden bei der Förderhöhe ebenso berücksichtigt wie Nebeneinkünfte.

  • Bei Förderungen bis 500 Euro erfolgt im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Anrechnung von Auszahlungsbeträgen aus der Phase 1 mehr.


  • KREDIT Die schon bestehenden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU werden weitergeführt und ausgebaut. Die Antragstellung ist bereits möglich! Mehr Infos zu den Krediten für EPU/KMU

  • Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, Abstandnahme von Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschlägen | Details

  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich. | SVS-Infoseite

  • Kompetenzstelle Finanzierungsfragen: Die Hausbank ist für Betriebe mit Liquiditätsengpässen erster Ansprechpartner und Partner auch in dieser herausfordernden Situation. Sollten Unklarheiten auftreten, können sich Unternehmen an die eigens dafür eingerichtete Kompetenzstelle in der WKÖ wenden: WKÖ-Experte Dr. Bernhard Eggerbernhard.egger@wko.at steht Betrieben als Ansprechpartner für Finanzierungsfragen zur Verfügung. Dr. Bernhard Egger fungiert als Drehscheibe zwischen Betrieb und Bank: Er ermittelt den richtigen Gesprächspartner für die jeweilige Finanzierungs-Frage des Unternehmers. So ist dafür gesorgt, dass die jeweilige Hausbank und der Kunde zügig zu einer Entscheidung kommen, damit dem Betrieb rasch geholfen wird.

Kommt es hart auf hart gibt es weiters die Möglichkeit sich über das eAMS arbeitslos zu melden nach Abmeldung des Gewerbes.


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